Bildrechte

Vereinbarung über Nutzungsrechte von Abbildungen für den Ingenieurbaupreis 2024

1. Betroffene Werke

Diese Vereinbarung betrifft alle Abbildungen (Fotos, Bilder, Plä- ne oder ähnliche visuelle Darstellungen), die im Rahmen des Ernst & Sohn Ingenieurbaupreises 2024 elektronisch oder in anderer Form bei Ernst & Sohn GmbH / John Wiley & Sons (nachfolgend „der Verlag“) eingereicht wurden.

2. Einräumung von Nutzungsrechten

Hiermit räume ich dem Verlag unentgeltlich die einfachen, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte zur Nutzung der eingereichten Abbildungen in allen Sprachen ein. Insbesondere räume ich folgende Rechte ein:

  • Das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung einschließlich Vermietung und öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere im und über das Internet (einschließlich Push- und Pulltechnologien), Mailings in elektronischer Form, Online-Dienste, On-Demand-Dienste, Social-Media-Plattformen;
  • Das Recht zur Bearbeitung (insbesondere hinsichtlich der Größe) und Umwandlung (hinsichtlich des Dateiformates);
  • Bei großformatigen Abbildungen (insbesondere Plänen) auch die ausschnittsweise Veröffentlichung;
  • Das Recht zur Ausstrahlung, Vorführung, Sendung ein- schließlich Satellitensendung und Kabelweitersendung, Wiedergabe durch Bild-, Ton- und Multimediaträger.

3. Einräumung von einfachen Nutzungsrechten- für Printpublikationen

Hiermit räume ich dem Verlag im Rahmen der Berichterstattung zum Ernst & Sohn Ingenieurbaupreis unentgeltlich die einfachen, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte zur Nutzung der eingereichten Abbildungen in Printpublikationen ein, die sowohl in gedruckter als auch elektronischer Form veröffentlicht werden können. Dies gilt insbesondere für alle Fachzeitschriften aber auch für einen möglichen Sonderband zum Ingenieurbaupreis bzw. die Webseite des Verlages. Die Rechte beinhalten ebenfalls alle unter 2 aufgeführten Rechte.

4. Rechte Dritter

Ich versichere, dass ich der Urheber oder alleinige Inhaber der- Rechte an allen vertragsgegenständlichen Abbildungen bin und über das Bildmaterial frei verfügen darf. Insbesondere versichere ich, dass alle Abbildungen frei von Rechten Dritter (wie z.B. eventueller Rechte des Architekten an seinem Werk, Rechte bildender Künstler, Autorenrechte, Persönlichkeitsrechte Abgebildeter) sind.

5. Nennung der Urheberschaft

Der Verlag wird den Urheber jeder einzelnen Abbildung nennen, soweit ihm dessen Name mitgeteilt worden ist, wobei eine Nennung in einem Inhaltsverzeichnis oder über einen Link ausreicht.

6. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

Zustimmung gilt als erteilt mit der Online-Einreichung auf ingenieurbaupreis.de